Auch hier ist davon auszugehen, dass diese nicht gelten, wenn die Schließung des Geschäfts das Ergebnis einer amtlichen oder rechtlichen Anordnung ist. Die gesetzlichen Verpflichtungen und Verbote haben Vorrang vor den vertraglichen Verpflichtungen des Mieters. Tatsächlich hat das am Freitag, den 3. April 2020 vom österreichischen Parlament verabschiedete 4.-Covid-19-Maßnahmengesetz eine spezifische Bestimmung umgesetzt: . Kommt ein Mieter einer solchen Tätigkeitspflicht nicht nach, weil er infolge der Covid-19-Pandemie entweder erheblich beeinträchtigt ist oder er aufgrund von Beschränkungen seiner beruflichen Tätigkeit nicht in der Lage ist, die Dienstleistung zu erbringen, ist er nicht zur Zahlung einer vereinbarten Vertragsstrafe verpflichtet. Als Mieter können Sie einen unbefristeten Mietvertrag für einen bestimmten Termin kündigen, sofern er der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist entspricht. Eine einseitige Mieterhöhung kommt sowohl für schwedische als auch für lettische, litauische und finnische Vermieter nicht in Frage. In Schweden ist die Mieterhöhung häufig Gegenstand von Verhandlungen zwischen Denpächtern auf der einen Seite und Vermietern auf der anderen Seite* 69 , während Mieterhöhungen im lettischen, litauischen und finnischen Recht nur in Übereinstimmung mit der ursprünglichen Vereinbarung möglich sind. *70 Im Einfachen Fall haben schwedische und lettische Vermieter weder ein gesetzliches Recht, die Miete zu erhöhen noch den Vertrag frei zu kündigen, während Vermieter in Litauen und Finnland die Miete nicht erhöhen, sondern einen Vertrag mit einer nicht näher bezeichneten Laufzeit frei kündigen dürfen.
*71 Nach schweizerischem Recht ist es schwierig, die Miete auf das Marktniveau zu erhöhen; sie ist nur möglich, wenn sie auf der Grundlage einer relativen Mietberechnungsmethode, d. h. einer Änderung der Kostenfaktoren, oder einer absoluten Mietberechnungsmethode auf der Grundlage des Marktniveaus des Ortes oder Bezirks erfolgt, sofern sie keinen übermäßigen Nutzen für den Vermieter vorsieht (siehe oben Abschnitt 4.1.). Eine Kündigung, die durch die Absicht, die Miete zu erhöhen, motiviert ist, kann angefochten werden, wenn sie aus dem Druck auf den Mieter besteht, die Mieterhöhung zu akzeptieren *72 . Die Rechtsprechung weist jedoch darauf hin, dass es nach wie vor möglich ist, einen Mietvertrag zum Zwecke der Erlangung höherer Mieten von einem anderen Mieter zu kündigen, wenn dieses höhere Mietniveau nach der absoluten Mietberechnungsmethode gerecht ist.*73 Eine klare Lösung findet sich im deutschen Recht: das Recht, das Mietniveau auf das Marktniveau zu erhöhen, wie es der deutsche Gesetzgeber vorsah (BGB Nr. 558). , sollte das Kündigungsverbot mit der Absicht der Mieterhöhung kompensieren (BGB Nr. 573 (I) 2).