Tarifvertrag für versorgungsbetriebe 2020

Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über die gegenwärtige Situation in allen 20 Von dieser Studie erfassten Ländern, wobei insbesondere der Grad des öffentlichen Eigentums und die sektorale Struktur in den fünf untersuchten Versorgungsunternehmen (öffentlicher Personennahverkehr, Strom, Gas, Wasser und Festnetztelefonie) im Mittelpunkt stehen – siehe Tabelle 1. Angesichts der großen Variabilität der nationalen Gegebenheiten ist einige oder manchmal sogar ein hohes Maß an Vereinfachung unvermeidbar, und die Leser sollten sich auf die einzelnen nationalen Berichte beziehen, auf die diese Studie für eingehendere Beschreibungen basiert. Die Stadtwerke stehen in den letzten Jahren in Europa und weltweit im Mittelpunkt großer Veränderungen. Die gemeinsame Situation des öffentlichen Eigentums an öffentlichen Versorgungsunternehmen und der allgemeine Mangel an Wettbewerbsdruck sowie ihre Schlüsselrolle in den nationalen Wirtschaftssystemen sowohl für Die Erzeuger als auch für die Verbraucher haben dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit marktorientierter Reformen auf diesen wichtigen Teil der Wirtschaft zu lenken. Die Aussichten auf kürzungen der öffentlichen Subventionen und eine höhere Effizienz der Erbringung von Dienstleistungen haben in der Debatte über die Liberalisierung der öffentlichen Versorgungsunternehmen eine herausragende Rolle spielen. Die Anwesenheit von Beamten und Privatbediensteten kann Folgen für die Arbeitnehmervertretung auf Unternehmensebene haben. So gibt es in Deutschland eine Verdoppelung der Vertretungsstrukturen, sowohl mit Personalräten für Beamte als auch mit Betriebsräten für Privatrechtbeschäftigte. Ähnliches geschieht in Frankreich. Bis 2004 hatte France Télécom keine Vertretergremien des Privatrechtspersonals wie Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter, sondern setzte das System der Vertretung des öffentlichen Sektors fort, d. h. eine Reihe von gemischten Ausschüssen (Commissions administratives paritaires, CAPs), die Sichmit Fragen wie Beförderung, Transfers, Ausbildung und Disziplinarfragen (FR0011106F) befassen.

Gemäß einer im Juli 2004 von der Geschäftsleitung von France Télécom und fünf Gewerkschaften unterzeichneten Vereinbarung gibt es seit Januar 2005 auch Vertretungsgremien des Privatrechts, die einige der den CAP zuvor übertragenen Aufgaben übernehmen werden, wie im Falle von Informations- und Konsultationsvorrechten. Bei EDF hat die Umwandlung in eine privatrechtliche Gesellschaft im Jahr 2004 einen dreijährigen Anpassungsprozess eingeleitet, der die Vertretungsgremien des Privatsektors einführen wird. Nach Ansicht des Wirtschaftsministers werden sich die Änderungen der bestehenden Situation jedoch auf das « nackte Minimum » beschränken.

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